Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES
Soweit nicht anders vereinbart, gelten ausschließlich unsere hier aufgeführten Verkaufs-und Lieferbedingungen (im Weiteren: AGB) für Angebote, Verträge und Lieferungen. Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Mündliche oder schriftliche Bestellungen bzw. die Übernahme der Lieferung durch den Kunden gelten darüber hinaus als Anerkennung unserer AGB. Mit Erscheinen der neuen Preisliste verlieren alle zuvor angegebenen Preise ihre Gültigkeit. Wir behalten uns vor, während des Jahres Preisänderungen durchzuführen. Auch vereinbarte Sonderpreise verlieren bei Ablauf des Kalenderjahres ihre Gültigkeit, sodass eine rechtzeitige Nachfrage vor Ablauf empfohlen wird.

2. ANGEBOTE UND ANGABEN
Unsere Angebote über Menge, Verpackung, Preise und Lieferzeiten sind stets freibleibend und widerrufbar bis zu dem Zeitpunkt, wenn Bestellungen von uns schriftlich bestätigt und/oder der Auftrag ausgeführt wurde. Soweit mit dem Käufer nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferfristen als annähernd zu betrachten; Liefertermine haben nicht die Bedeutung von Fixgeschäften. Jedwede mit der Ware oder unseren Angeboten in Zusammenhang stehende Angabe, Aussage oder abgegebene Erklärung, auch in Form von Produktspezifikationen, Produktanforderungen oder dergleichen, dient lediglich der Information und der Beschreibung der Produkte, und ist nicht als Beschaffenheitsangabe, Zusicherung einer Beschaffenheit, Zusicherung einer Eigenschaft oder als Garantie zu verstehen; der Käufer kann hieraus keinerlei Ansprüche gegen uns ableiten.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise und gelten vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung ab Werk ausschließlich Fracht-und Versicherungskosten, es sei denn, es werden ausdrücklich bei Angeboten Frei-Haus-Preise vereinbart. Die Zahlung hat netto Kasse nach Warenerhalt zu erfolgen. Für Kleinstaufträge, die unseren Mindestauftragswert von EUR 50,00 netto Warenwert unterschreiten, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,00.
lm Übrigen haben Zahlungen innerhalb der vereinbarten Frist oder, wenn eine Frist nicht vereinbart ist, unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen; zahlt der Käufer auf eine nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgte Mahnung nicht oder nicht vollständig oder erfolgt eine Zahlung nicht oder nicht vollständig binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung, so befindet sich der Käufer im Verzug. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz zu verlangen und behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden oder höheren Schadens in jedem Falle vor.

4. LIEFERUNGEN/VERSAND SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT
Alle Sendungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Absendung der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei Frei-Haus-Lieferungen werden die Versandkosten in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des Käufers und auf seine Rechnung kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die Wahl der Verpackung und die Festlegung von Versandart und Versandweg liegen in unserem Ermessen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Branchenübliche Mengenabweichungen sind gestattet. Wir behalten uns vor. Bestellungen auf Originalgebinde zu erhöhen oder zu verringern. Berechnet wird die gelieferte Menge.Wir behalten uns die vollständige, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Käuferhat keine Ansprüche auf Lieferung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung, bei von uns nicht zu vertretendem Untergang der Ware oder bei Force Majeur.

5. BESCHAFFENHEIT DER WAREN/GEWÄHRLEISTUNG
Gelieferte Ware hat der Käufer unverzüglich nach Erhalt im angemessenen Umfang zu prüfen. Den Käufer trifft im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten die Obliegenheit, nach Feststellung eines Qualitätsmangels die Charge zunächst nicht weiterzuverarbeiten oder in Verkehr zu bringen. Mängel jeglicher Art wie Qualitätsabweichungen, unvollständige Lieferung, Falschlieferung sind uns unverzüglich innerhalb von 5 Arbeitstagen mitzuteilen. Analytische Mängel sind vom Käufer innerhalb von 21 Tagen unverzüglich mitzuteilen. Natur-bzw. erntebedingte kleine Abweichungen der Waren in Bezug auf Farbe und Gehalt. sowie verarbeitungsbedingte kleine Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit solche Merkmale nicht ausdrücklich als Eigenschaften zugesichert sind. Als Nacherfüllung wird dem Käufer die Lieferung mangelfreier Ware angeboten. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder im gegenseitigen Einvernehmen zu mindern. Original-lmportware, d.h. Ware, die sich im importierten Originalzustand befindet, wird von uns nur durchgehandelt. Es erfolgt nach dem Import keine Behandlung bzw. Verarbeitung durch uns. Daher können wir keine Gewähr auf Fremdkörperfreiheit, völlige Gleichheit der Qualität. Zustand und Art der Verpackung sowie für versteckte Mängel übernehmen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehenden fälligen, nicht fälligen oder bedingten Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in einem laufenden Kontokorrent sowie die Saldoziehung und dessen Anerkennung berühren diesen Eigentumsvorbehalt nicht. Soweit durch Verarbeitung, Bearbeitung, Vermischung, Vermengung etc. der Vorbehaltsware eine neue Sache entsteht, steht uns hierandas Eigentum zu. lm Falle der Vermengung, Vermischung etc. mit nicht dem Käufer gehörenden Waren steht uns ein Miteigentum anteilmäßig im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware zu. Miteigentumsrechte des Käufers werden schon jetzt bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware auf uns übertragen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware oder durch Weiterverarbeitung entstandene Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern; Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware oder der weiterverarbeiteten Ware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab;wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert so gilt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der jeweiligen veräußerten Vorbehaltsware. Das gleiche gilt bei Forderungen aus der Veräußerung der durch Weiterverarbeitung entstandenen Ware. Auf Verlangen des Käufers werden wir nach unserer Wahl Sicherungsrechte insoweit freigeben, als ihr Wert unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns abgetretenen Forderungen sind
ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, das Warenlager des Käufers selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Warenzu betreten.

7. HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Sämtliche Ansprüche des Käufers bei Mängeln der Ware, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Lieferung der Ware. lm Falle etwaiger Rückgriffsansprüche des Käufers nach § 478 BGB leisten wir nur Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer Nacherfüllung, die dem Käufer aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind; dieser Anspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Käufer nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig gerügt hat. Sämtliche vertraglichen oder aufgrund sonstigen Rechtsgrundes bestehenden Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung oder eines Haftungsausschlusses dieser AGB, insbesondere im Bereich der leichten Fahrlässigkeit, wird die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit wir für einen Schaden, der von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, zu haften haben, erfolgt dies lediglich im Rahmen der Deckung der von uns abgeschlossenen Betriebs-und Produkthaftpflichtversicherung.

8. INVERKEHRBRINGEN DER WARE
Bringt der Käufer von uns erworbene oder hergestellte Ware in den Verkehr, so ist allein er für das korrekte Inverkehrbringen nach geltenden lebensmittelrechtlichen, arzneimittelrechtlichen oder sonstigen Vorschriften verantwortlich, insbesondere für die rechtlich einwandfreie Bewerbung und Auslobung der Ware. Uns trifft insofern keinerlei Pflicht zur Beratung und Aufklärung gegenüber dem Käufer. Soweit wir Produkte im Auftrage und/oder nach Vorgaben des Käufers abgepackt und/oder etikettiert haben, oder der Käufer eine Etikettierung selbst vornimmt, gilt er allein bei der weiteren Veräußerung als lnverkehrbringer und unterliegt den einschlägigen Vorschriften. Sollten wir dennoch durch Dritte in Anspruch genommen werden, stellt
uns der Käufer im gesetzlich zulässigen Umfang von jedweder Haftung frei.Alle Angaben zu unseren Produkten basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen. Die genannten Werte dienen der Produktbeschreibung und werden nach Herstellung ermittelt. Durch unsachgemäße Handhabung können sich Änderungen ergeben. Eine rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann hieraus nicht abgeleitet werden. Diese Produktspezifikation entbindet den Verarbeiter nicht von eigenen Prüfungen der Eigenschaften des Produktes und dessen Eignung für die vorgesehene Verwendung.

9. NICHTIGKEITSKLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger zwischen uns und dem Käufer geschlossener Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigenhiervon unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien am nächsten kommt.

10. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Gerichtsstand/Erfüllungsort für beide Parteien ist Lüneburg Stand 10.02.2020